Forderung nach Verteidigungsfall für den Cyberspace „unterhalb der Schwelle eines klassischen Verteidigungsfalls“

Nachdem es seit einigen Tagen in den Medien angekommen ist, soll es hier auf jeden Fall auch für die Dokumentation hinterlegt werden. Der Cyber-Inspekteur der Bundeswehr, Ludwig Leinhos hat mit Blick auf Hackerangriffe sowie hybride Bedrohungen wie Propaganda oder Desinformationskampagnen einen digitalen Verteidigungsfall gefordert, der die aktuelle rechtliche Unsicherheit klar regeln soll. Laut der AFP-Meldung (Kopie) wünscht sich der Cyber-Inspekteur für die Bundeswehr:

(..) etwas, welches ich in der Diskussion gerne als ‚digitalen Verteidigungsfall‘ bezeichne, unterhalb der Schwelle eines klassischen Verteidigungsfalls

Hintergrund der Forderung ist laut Leinhos (Quelle: Tagesspiegel, nicht öffentlich) die unklare Regelung der Zuständigkeiten der Behörden:

Für die erfolgreiche Abwehr von Cyberangriffen und insbesondere Hacker-Attacken gebe es bislang keine ausreichende rechtliche Grundlage. Ohne das Trennungsgebot von Bundeswehr, Polizei und Geheimdiensten in Frage zu stellen, bedürfe es einer Überprüfung und möglicherweise Anpassung der rechtlichen Grundlagen

Für die Koordination von Vorfällen ist das nationale Cyber-Abwehrzentrum vorgesehen. Mit Blick auf die konkrete Gefahrenabwehr und die dafür notwendigen Mittel, hatte Innenminister Seehofer unlängst erst den BND  als dafür befugte und fähige Institution ins Gespräch gebracht (Kopie). Mit Blick auf darauf sagte der Cyber-Inspekteur, dass er in enger Abstimmung mit den Planungen zum nationale Cyber-Abwehrzentrum stehe, man aber:

(..) je nachdem was passiert, den reibungslosen Übergang von der Cyberabwehr zur Cyberverteidigung sicherstellen [müsse] und das dafür klare Regelungen unter strikter Wahrung des Trennungsgebots [nötig sind]