[Kurz notiert] EU will Export von Hacking-Tools stärker kontrollieren

Nach der Erweiterung des Wassenaar-Abkommen Ende 2013, mit dem der Handel von sog. „intrusion software“ eingeschränkt und eine stärkere Transparenz zwischen den Vertragspartner vereinbahrt wurde, folgt nun auch die EU diesem Schritt, wie es sich bereits im Sommer des vergangenen Jahres abgezeichnet hatte. Vor wenigen Tagen wurde das entsprechende Proposal im EU-Parlament beraten (lokale Kopie), dessen Ziel folgendermaßen zusammengefasst wird:  „Die neuen Vorschriften würden bestimmte Instrumente für die digitale Überwachung in die Liste der Gegenstände aufnehmen, deren Ausfuhr durch die nationalen Behörden genehmigt werden muss. Dazu gehören Geräte zum Abhören von Mobiltelefonen, zum Hacken von Computern, zur Umgehung von Passwörtern oder zur Identifizierung von Internetnutzern, da solche Güter mit doppeltem Verwendungszweck weit verbreitet sind, um Zivilisten, politische Oppositionelle und Aktivisten auf der ganzen Welt zu unterdrücken.“ Wie beim Wassenaar-Abkommen dürften damit jedoch gleichermaßen auch jene Sicherheitslücken unter eine stärkere Kontrolle gestellt werden, die für die Herstellung von „Cyberwaffen“ benötigt und aufgrund des erhöhten Bedarfs durch militärische Kräfte und Nachrichtendienste zunehmend stärker gefragt sind.

Anmerkung: Die ist ein Beitrag aus der Reihe „Kurz notiert“. Eine kleine Erläuterung dazu gibt es hier.