CDU/CSU fordern „schlagkräftiges“ Cyberabwehrzentrum

Die Innen- und Justizminister_Innen der CDU und der CSU haben in einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ (lokale Kopie) dargelegt, mit welchen Maßnahmen sie die innere Sicherheit Deutschlands verbessern wollen. In den Thesen findet sich auch der Vorschlag „unter dem Dach eines schlagkräftigen Cyberabwehrzentrums alle staatlichen Akteure wie auch die Bundeswehr eng [zu verzahnen] (..) und die Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft weiter [zu stärken]„. Unklar ist an dieser Formulierung zu einen, ob der Ausbau des bestehenden Nationalen Cyberabwehrzentrums NCAZ gemeinst ist oder der Aufbau einer weiteren Institution, in der explizit Bundeswehr und Polizeibehörden kooperieren sollen. Das, beim BMI angesiedelte NCAZ wurde erst vor einem Jahr im Rahmen der neuen Cyber-Sicherheitsstrategie Deutschlands aufgewertet und als zentrale Koordinationsinstanz für nationale Cybervorfälle beauftragt, verfügt jedoch über kein eigenes Personal. Dem gegenüber interpretieren einige Medien (lokale Kopie) die Berliner Erklärung dahingehend, dass es den Innenministern der Länder darum gehen könnte, mit eigenem Personal und auch explizit offensiv wirksam gegen Angriffe auf die IT-Systeme kritischer Infrastrukturen zu reagieren. Zu dieser Interpretation passt die Aussage des Innenministers von Sachsen-Anhalt Holger Stahlknecht (CDU) der sich für zügige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über ein Abwehrzentrum ausgesprochen hat um „Kompetenzen der Polizeien zu bündeln, [und] um Hacker-Angriffe auf sensible Infrastruktur wie Krankenhäuser, Energie- und Trinkwasserversorger oder die Bahn zu bekämpfen“ (Q: heise.de / lokale Kopie). Bemerkenswert an diesen Vorschlägen bleibt neben den allgemeinen Kritik an Hack-Back-Fantasien, dass inbesondere die Einbindung der Bundeswehr in derartige Strukturen aufgrund der bislang unklaren Rechtslage für Einsätze von militärischer Cyberkräfte wenig zielführend erscheint (dies sowohl mit Blick auf die Regeln des Grundgesetzes für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren als auch hinsichtlich praktischer Belange der Wirksamkeit und Anwendbarkeit von Cyber-Wirkmitteln durch militärische Kräfte).