Bundestagshack – Verbindung zu Russland nicht belegt

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheits-Gesetz geht hervor, dass selbiger keine Unterlagen vorliegen, die im Zusammenhang mit dem Hack des Parlakom-System des deutschen Bundestags auf (wie bis dato vermutet) russische staatliche Hacker hinweisen würden:

(..) da der Verwaltung des deutschen Bundestages keine Unterlagen vorliegen , aus denen hervorgeht, daß der Angriff auf die IT-Infrastruktur des deutschen Bundestages im Mai 2015 einem russischen militärischen Nachrichtendienst zugeordnet werden kann (Q: fragdenstaat.de , lokale Kopie)

Gleichwohl verweist die Antwort auf die laufenden Ermittlung des Generalbundesanwalts und dass die Herausgabe weiterer Informationen nachteilige Auswirkungen auf diese sowie  „Folgen für die Bundesrepublik Deutschland haben“ haben könnten. Die Dokumentation des Bundestags-Hack in der hiesigen Datenbank wurde entsprechend ergänzt.

Eine weitere interessante Aussage betrifft den Umfang des Hacks und ähnliche Vorkommnisse:

Ganz allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine anderen, mit dem Angriff im Mai 2015 vergleichbaren, Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Deutschen Bundestages gegeben hat. Die IT-Infrastruktur ist zwar ständigen Angriffen von außen ausgesetzt, mit denen versucht wird, unter anderem Schadsoftware wie Viren, Trojaner etc. in das System einzuschleusen. Diese werden i. d. R. automatisch durch die getroffenen IT-Sicherheitsmaßnahmen abgewehrt oder jedenfalls im Rahmen der regelmäßigen System- Überprüfungen erkannt und beseitigt. Eine gesonderte Dokumentation von solchen Fällen findet nicht statt.(Q: fragdenstaat.de , lokale Kopie)

Auf Nachfrage bei der Generalbundesanwaltschaft wurde darauf verwiesen, dass keine Auskünfte über laufende Ermittlungen erteilt würden und diese nach eigenem Ermessen über Erkenntnisse berichten.