Offizielle Konsequenzen aus d. Bundestags-Hack?

Über den Leak von Dokumenten aus der IuK-Kommission (Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien) des Bundestags wurden Details zum Hacking-Angriff auf das interne Kommunikations-System des deutschen Bundestages „ParlaKom“ bekannt. Neben dem zeitlichen Hergang des Angriffs und den Abwehrversuchen wird dabei vor allem deutlich, dass die Angreifer übliche Angriffswerkzeuge verwendet haben. Unter anderem wurde der Rechner eines Parlamentariers mit Malware infiziert und von diesem ausgehend die Zugänge von Administratoren des Parlakom-Systems gehackt. Die Unterlagen des mit der Untersuchung beauftragten BSI (siehe „relevante Dokumente“) geben jedoch keine offizielle Bestätigung der Mutmaßungen über die russische Gruppe APT-28/Sofacity als Urheber der Angriffe. Nichts desto trotz wurde Anfang 2016  durch die Bundesanwaltschaft am 15. Januar 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt aufgrund des Verdachts auf „einen geheimdienstlich gesteuerten Angriff“ eingeleitet. (Q:netzpolitik.org). Damit könnten zum ersten Mal offiziell außenpolitische Konsequenzen aus dem Hack des Parlakom-Systems folgen.

Alle Details zum Hack in der Datenbank der relevanten Cyber-Vorfälle.