Weitere Details (und Unklarheiten) zur Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit

Die ZEIT berichtete vor einigen Tagen (lokale Kopie) von einer Antwort der Bundesregierung (lokale Kopie) auf Fragen des Linken-Parlamentariers Victor Perli, der um genaue Angaben zur Finanzierung der geplanten Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit (ADIC) gebeten hatte. Mit der Anfrage verbunden war auch Fragen nach der Zuständigkeit der Agentur in Abgrenzung zur ebenfalls recht jungen Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr. ADIC soll als Agentur in Form einer 100% dem Bund gehördenen GmbH gegründet werden. Kosten und Personal werden zwischen dem BMI und dem BMVg geteilt, entsprechend heißt es in der Antwort, dass hinsichtlich der Ergebnisse „sowohl eine dem Auftrag der Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit dienende Verwertung im zivilen Bereich als auch die gezielte militärische Verwertung der Ergebnisse durch den Staat ist von Beginn an Teil des Konzeptes“ sei. ADIC selbst soll dabei keinerlei eigene Forschung betreiben sondern externe Projekte identifizieren und finanzieren und dabei auch mit ZITiS kooperieren. Für diese Aufgabe wird die Agentur mit erheblichen Sachmittel ausgestattet. Diese betragen zum Start 2018 zwar „nur“ 15 Millionen Euro, sollen dann 2019 aber bereit  50 Millionen Euro umfassen und perspektivisch jährlich auf „etwa 105 Millionen Euro“ wachsen. Die Antwort der Bundesregierung weist jedoch auf darauf hin, dass diese Angaben als „eine grobe Orientierung“ gedacht sind und sich je nach Bedarf verändern können. Der Parlamentarier Perli verweist im Interview mit der ZEIT auf die schwierige Konstruktion als GmbH, die als solche zwar von den Ministerien kontrolliert wird, ohne jedoch entsprechend gegenüber dem Parlament für Transparenz zu sorgen. „Hier wird ein Schattenhaushalt geschaffen, der pro Jahr 100 Millionen Euro und bis zu hundert Stellen der Kontrolle durch den Bundestag entzieht„. Als problematisch bezeichnet Perli ausserdem, dass eine keine klar strukturierte Begleitung der Projekt gibt, sondern diese nur im Bedarfsfall hinzugezogen werden. Angesichts der bislang internationalen fehlenden spezifischen Regeln, Normen und Grenzen für das staatlich nachrichtendienstliche und militärische Agieren und Wirken in fremden Netzen stellt sich damit die Frage, an welchen ethischen und völkerrechtlichen Grundlagen sich die Projektauswahl und Finanzierung  orientiert. Von Transparenz oder Sensibilität gegenüber diesen Fragen ist in der Antwort keine Rede.