Vupen und die Wassenaar-Beschränkungen

Nachdem Ende 2013 “Intrusion software” auf die Liste der, nach dem Wassenaar-Abkommen in der Ausfuhr-beschränkten Güter aufgenommen wurde, zeigen diese Regelungen scheinbar die ersten wirtschaftlichen Auswirkungen. Dies lässt zu mindestens die Ankündigung der in Frankreich beheimateten Firma „Vupen“ vermuten, die angekündigt haben, ihren Stammsitz aus Frankreich verlegen zu wollen:

„Ich bin ein starker Befürworter dieser Methode der Exportkontrolle von diesen Techniken, aber unglücklicherweise sind die Verzögerungen französischer Behörden nicht länger für uns hinnehmbar, weil inkompatibel mit der Geschwindigkeit des Geschäftes“, wird Geschäftsführer Chaouki Bekrar zitiert“ (Q: heise.de, Kopie)

Vupen plant unter anderem in Singapur und Luxemburg Büros einzurichten. Da Luxemburg aber wie Frankreich das Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hat,  könnte der neue Firmenhauptsitz also demnächst von Singapur aus geführt werden, von dort aus sicherlich ohne die „Überdosis Bürokratie“ die Chaouki Bekrar gegenwärtig beklagt (Q: L’Expansion, Kopie [französisch]).

Näheres zum Wassenaar-Abkommen, den neuen Regelungen und den „digitalen Waffenhändlern“ kann hier in einem älteren Beitrag nachgelesen werden.