Auch BSI – zusammen mit anderen Ministerien – offen für Hack-Backs

In einem – leider kostenpflichtigen – Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom heutigen 7. August hat sich Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, für offensive Maßnahmen gegen Cyberattacken ausgesprochen. Konkret darauf angesprochen sagte er:

F: Braucht Deutschland zusätzlich die Möglichkeit, zurück zu hacken?
A: Das ist Frage, die auf politischer Ebene entschieden wird. Ich glaube, dass eines der industrialisiertesten Länder der Welt, das mit am stärksten von der künftigen Digitalisierung profitieren wird, diese Fähigkeit braucht.

Mit Blick auf die, aus seiner Perspektive zuständige Behörden und den Aufbau der ggf. notwendigen Fähigkeiten heißt es im Interview:

F: Ist das BSI der richtige Ort dafür?
A: Wer was wie machen wird, muss die Politik entscheiden.

F: Also haben Sie sich als BSI nicht um offensive Cyberfähigkeiten beworben?
A: Es gibt verschiedene Optionen, die Politik wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden. Dem möchte ich hier nicht vorgreifen.

Damit haben sich alle relevanten Ministerien und Bundesbehörden für Hackbacks ausgesprochen oder sehen entsprechende Fähigkeiten als notwendig für ihre Aufgabenerfüllung an. Dazu zählen das BMI, das BMVg und die Bundeswehr, der BND, der BfV (allerdings mit teilweiser Revidierung durch die neue Leitung), das Auswärtige Amt und das BKA. Diese recht einheitliche Linie lässt vermuten, dass die Fähigkeiten und deren gesetzliche Zulassung und Regelung, die lt. BMI nach wie vor in der Ressortabstimmung sind tatsächlich kommen werden. Leider werden bislang – zumindestens was die öffentlich geführte Auseinandersetzung betrifft – Oppositionsparlamentarische und wissenschaftliche Kritik weitgehend ignoriert oder nicht beantwortet. Auch die möglicherweise beabsichtigte abschreckende Wirkung derartiger Fähigkeiten muss bezweifelt werden, wie unlängst in einer sehr lesenswerten Kurz-Analyse der Stiftung Wissenschaft und Politik zusammengefasst dargestellt worden ist. Die aktuelle Entwicklung bei den Diensten deutet auf jeden Fall darauf hin, dass bei der benötigten Fähigkeiten Fakten geschaffen werden – unabhängig von den (noch) fehlenden gesetzlichen Grundlagen.