Updates zur Cyberagentur von BMVg & BMI zu Standort, Rechtsform und offizieller Kritik

Zum geplanten gemeinsamen Projekt des Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern, der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (formals ADIC1), gibt es mittlerweile weitere Informationen. Zum einen wurde am gestrigen 3.Juni eine gemeinsame Absichtserklärung (Kopie) der Ministerien, sowie des Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet, die den Standort für die Agentur nun, nach einigen Debatten, endgültig festlegt. Demzufolge soll  „die Cyberagentur noch 2019 in der Wirtschaftsregion Leipzig/Halle gegründet werden (..) und nach einer Interimsphase mit Sitz in Halle (Saale) im Jahr 2022 ihren dauerhaften Sitz am Flughafen Leipzig-Halle beziehen„. Die Agentur soll darüberhinaus in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden, was auf einen Beschluss des Bundeskabinett vom 29. August 2018 zurückgeht. Zuvor hatte es Presseberichten zufolge (Kopie) noch Widerstand der SPD gegeben, die eine solche private Rechtsform ohne parlamentarische Kontrolle ablehnten. Neben der bereits an anderer Stelle vorgebrachten Kritik an dem Vorhaben, das zum einen mutmaßlich für die Entwicklung von Cyberwaffen zuständig sein wird und zum anderen die Grenzen zwischen den Institutionen der inneren und der äußeren Sicherheit weiter vermengt, gibt es mittlerweile auch schwerwiegende Bedenken des Bundesrechnungshofes, wie netzpolitik.org berichtet, die auch das Gutachten veröffentlicht haben (Kopie). Darin kritisieren die Autoren, dass insbesondere die Abgrenzung der Agentur, die für die Förderung von Projekten der Cybersicherheit zuständig sein soll, nicht hinreichend gegenüber anderen, bestehenden Initiativen wie dem Cyber-Innovation-Hub der Bundeswehr, der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) des BMI, den Forschungsförderungen durch 11 neue Professuren an der Universität der Bundeswehr in München oder der geplanten „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegeben ist. Neben den sich daraus ergebenden Problem der Mehrfachförderungen bzw. überschneidender Aufgabenbereiche wird auch bezweifelt ob angesichts der ohnehin schwierigen Personalaquise im IT-Bereich die Agentur genügend Fachpersonal finden wird bzw. in Konkurrenz zu anderen Behörden tritt die ihrerseits Probleme bei der Besetzung von Stellen haben.  Die Autoren greifen darüber hinaus auch die geplante Finanzierung der neuen Agentur auf, die im Gegensatz zu den ursprünglichen Ankündigungen der beiden Ministerien deutlich geringer ausfallen könnte. Schlußendlich verweist der Bundesrechnungshof, dass bei allen Verlautbahrung, die unter anderem von der „Entwicklung bahnbrechender Innovationen im Bereich der Cybersicherheit“ sprechen, bislang kein Konzept vorgelegt bzw. erläutert wurde, in welcher Form die Ministerien den Erfolg von Fördermaßnahmen, als Gradmesser der eigenen Arbeit und Entscheidungsgrundlage für weitere Finanzierungsschritte bestimmen wollen. Dieser Mißstand wirkt sich damit auch unmittelbar auf die ohnehin schwierige parlamentarische Kontrolle der zukünftigen Agentur aus.

  1. Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien