USA & Russland: Zwei getrennte Vorschläge für Cyber-Normen bei der UN vorgestellt

Ende Oktober haben sowohl Russland als auch die USA beim Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen zwei unterschiedliche Vorschläge für die Weiterentwicklung von Normen und Verantwortlichkeiten staatlichen Verhaltens im Cyberspace eingereicht.  Die Vorschläge, die als Grundlage für bislang fehlende international verbindliche Regelungen gedacht sind, sind jeweils zusammen mit anderen Unterstützerstaaten erarbeitet und vorgestellt worden.

Der russische Vorschlag (lokale Kopie), der von 26 anderen Ländern, einschließlich China, mitgetragen wird, bekräftigt dabei die Konsenssprache der Berichte die im Kontext der UN Group of Governmental Experts on Developments in the Field of Information and Telecommunications in the Context of International Security (UN GGE) 2013 und 2015 erarbeitet wurden. Dabei befürworten die Autoren eine umfassende Liste internationaler Regeln, Normen und Prinzipien des verantwortungsvollen Verhaltens, einschließlich der jeweils souveränen staatlichen Gerichts-Zuständigkeit im Internet. In diesem Entschließungsentwurf wird der Generalsekretär insbesondere aufgefordert, eine „offene Arbeitsgruppe“ einzuberufen, um die Weiterarbeit an diesen Fragen fortzusetzen.

Der US-geführte Vorschlag (lokale Kopie), der von 35 Nationen mitgetragen wird, bestätigt auch die vorangegangenen Berichte und fordert eine weitere Expertengruppe nach Vorbild der UN GGE auf. Diese soll sich jedoch im Besonderen auf die Frage konzentrieren, wie das Völkerrecht auf die staatliche Nutzung von Informationen und Kommunikation anwendbar ist. In diesem Zusammenhang weist der Resolutionsentwurf auf die UN-GGE-Diskussionen im Jahr 2017 hin, die aufgrund von tiefgreifenden Differenzen ohne Konsensbericht beendet wurden.

Beide Vorschläge basieren auf der Grundlage, dass Staaten die Informationstechnologie nicht dazu verwenden sollten, „Tätigkeiten auszuführen, die der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit entgegenstehen“ bzw. „in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten eingreifen“. Dennoch widersprechen diese Prinzipien bislang dem tatsächlichen Verhalten und den Aufrüstungsbestrebungen im vieler Staaten im Cyberspace.