Kurzes Update: Offensiver Cyberwar der USA gegen den ISIS

In Ergänzung zu den Ankündigungen der USA im Kampf gegen ISIS auch verstärkt auf Cyberwar-Operationen zu setzen, werden diese Maßnahmen nun in einem Statement von Präsident Obama (Q:whitehouse.gov).

Dabei wird zum einen deutlich, dass Cyber explizit als offensives Wirkmittel neben anderen eingesetzt wird um ISIS-Kämpfer zu lokalisieren, zu identifizieren und „aus der Deckung zu treiben“. Im Gegensatz zur nachrichtendienstlichen Operationen gehen die Cyber-Einheiten hier wenig verdeckt vor, sondern versuchen mit maximal invasiven Mitteln wie Viren, Trojaner oder dem Blockieren verschlüsselter Kommunikation die Netzwerke und Kommunikationsmöglichkeiten zu stören, Finanzströme zu unterbinden oder die Logistik zu behindern.

In other words, the ISIL core in Syria and Iraq continues to shrink.  Their ranks of fighters are estimated to be at the lowest levels in about two years, and more and more of them are realizing that their cause is lost.  Our cyber operations are disrupting their command-and-control and communications.  We continue to target ISIL’s financial infrastructure, including its oil wells, refineries and supply lines.  We’ve reduced their oil production and their oil revenue.  And every dollar we deny them means one less dollar to pay their fighters and to fund their terror. (Q: whitehouse.gov, Kopie)

Damit scheinen zum ersten Mal alle „Cyber-Register“ im Kampf gegen einen militärischen Gegner gezogen zu werden, oder, wie es Deputy Secretary of Defense Robert Work in einem Interview mit der NY Times formuliert:

“We are dropping cyberbombs (..) We have never done that before.” The attacks are being carried out by small teams, operationally modelled on special forces. (Q: NYTimes, Kopie)

Kleine Ergänzung: Auch die Bundeswehr beteiligt sich an der EU-Anti-IS-Operation mit bis zu 1200 Soldaten. Deren Aufgaben sind unter anderem die luft-, raum- und seegestützte Aufklärung (Q: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages Punkt 2.17, Kopie):

Das Vorgehen gegen den IS in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist von der Resolution S/RES/2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates umfasst. Soweit die kollektive Selbstverteidigung zu Gunsten von Frankreich geleistet wird, erfolgen die militärischen Beiträge Deutschlands zusätzlich in Erfüllung der EU-Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union.

Unklar ist, welche Einheiten für die Aufklärung nötig ist.